26. Juni 2013 Berlin “ Freiwillige Krankenversicherung
Die Beiträge für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte Solo - Selbstständige werden nicht nach Leistungsfähigkeit erhoben , sondern nach einem Mindestbeitrag von rund 347,66 Euro monatlich ( incl. Pflegeversicherung ) Spitzenverdiener (Bemessungsgrundlage 3.937,50 Euro ) zahlen einen Höchstbeitrag von 677,25 Euro . Die meisten Solo - Selbstständige leben mehr schlecht als recht und müssen sich oft verschulden um die hohen Beiträge für die Krankenversicherung zahlen zu können . Dagegen zahlen Spitzenverdiener die Monat z.B. 1 Mio. verdienen nur 677,25 Euro . Ist die Überforderung der freiwillig gesetzlich Versicherten die ihre Krankenversicherung nicht nach Leistungsfähigkeit sondern einen hohen Mindestbeitrag zahlen müssen politisch so gewollt ?

Die Anfrage wurde an Johannes Singhammer CSU gestellt und schriftlich beantwortet .“ Die gesetzliche Krankenversicherung sieht für alle Versicherten - unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge - den gleichen umfassenden Versicherungsschutz vor. Auch freiwillig Versicherte haben für den umfassenden Versicherungsschutz angemessen Beiträge zu zahlen. Deshalb hat der Gesetzgeber für diese Versichertengruppe die Erhebung von Mindestbeiträgen vorgesehen. Diese Mindestbemessungsgrenze für freiwillig versicherte Selbständige ist bereits bundesverfassungsgerichtlich bestätigt worden. Dennoch hat die unionsgeführte Große Koalition in der vergangenen Legislaturperiode auf die häufig geäußerte Kritik zu dieser Regelung reagiert. Demnach zahlen seit dem 01. April 2007 freiwillig versicherte Selbständige, die weniger als den 40. Teil der monatlichen Bezugsgröße (diese lag im Jahr 2010 bei 2.555,- EUR) verdienen, nur noch den geringeren Mindestbetrag ausgehend von beitragspflichtigen Einnahmen in Höhe von derzeit 1.277,50 EUR. Dadurch sollen Härten vermieden werden. Die niedrigere Beitragsbemessungsgrundlage kommt nur auf Antrag des Versicherten und bei Nachweis niedriger beitragspflichtiger Einnahmen in Betracht. Grundsätzlich wird bei der Beitragsbemessung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes zugrunde gelegt. Da das Einkommen freiwillig versicherter Selbständiger häufig aus mehreren Einkunftsarten besteht, ist es unerlässlich, als amtliche Unterlage den Steuerbescheid heranzuziehen. Anders ist es den Krankenkassen weder rechtlich noch organisatorisch möglich, die Höhe der Bruttoeinnahmen der Versicherten aus selbständiger Tätigkeit festzustellen.
Sollte sich vor Vorlage eines aktuellen Steuerbescheides für den freiwillig versicherten Selbständigen eine wirtschaftlich schwierige Situation ergeben, ist es seit dem 01, Januar 2009 möglich, bereits auf der Grundlage einer steuerlichen Vorauszahlungsbescheinigung eine neue Beitragseinstufung vorzunehmen. In einer solidarisch finanzierten Versicherung ist es unerlässlich , das jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Beiträge unabhängig vor der Inanspruchnahme zahlt. Dieses gilt auch für freiwillig versicherte Selbständige so Singhammer

Foto : Bayexna
Namenverzeichnis : Johannes Singhammer CSU
Quelle Schriftliche Antwort vom 26 Juni 2013 ( Berlin ) Johannes Singhammer
Info : Die Frage : Freiwillige Versicherung Selbstständiger in der (GKV)
wurde an Theresa Schopper Bündnis 90/Die Grünen Gesundheitspolitische Sprecherin im Bay. Landtag gestellt keine Antwort ! Kein Interesse ! SPD-Spitzenkandidat Christian Ude O-Ton bzw. schriftliche Antwort wegen terminlichen Gründen nicht möglich !

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