15. Dezember 2016 München “ Wie kann die Qualität im Gesundheitswesen gesteigert werden ? “
Gesundheit ist wohl das wertvollste Gut für jeden Menschen , aber auch für die Gesellschaft als Ganzes . Die Gesundheitswirtschaft setzt in Deutschland 324 Milliarden Euro um und im Jahr 2015 wurden 6,8 Millionen Erwerbstätige beschäftigt .Im Jahr 2014 wurden in Bayern über 50 Mrd. Euro für die Gesundheit der Bayerischen Bevölkerung ausgegeben. Damit machen die Gesundheitsausgaben 9,7 Prozent des bayerischen Bruttoinlandsprodukts aus . ( Quelle Bayerisches Landesamt für Statistik 4. Oktober 2016 )
Die Qualität des Gesundwesen lässt sich aber nicht allein an Hand von Ausgaben messen .
Dazu müssen Daten der Krankhäuser erhoben , ausgewertet , veröffentlich werden , Personal bedarfsgerecht aus- und weitergebildet , richtige Methoden der Wiederherstellung der Gesundheit untersucht werden , eine Fehlerkultur etablieret werden , die Schwachstellen aufzeigen kann und Qualitätsicherungs- Steuerungs- Maßnahmen einleitet , ohne Kompromiss Fehler abstellt und die Gesundheitswirtschafts- Lobbyisten entmachtet .
Diesen Weg geht nach heftigen Widerstand der Gesundheitslobbyisten die Schweiz und konnte so erfolgreich die Qualität des Gesundheitswesen steigern - die Kosten optimieren und Menschenleben retten.
Letztes Jahr wurde in der Schweiz von dem Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken ANQ die Infektionsraten von rund 140 Spitälern erstmals unter Nennung des Spitalnamens öffentlich publiziert . Bei den Infektionsraten sind Krankheitsschwere, Operationsdauer , Selektion von Patienten mit niedrigem Infektionsrisiko usw. berücksichtig . In der Schweiz wird die Datenerfassungsqualität der Spitäler regelmäßig von unabhängigen Experten vor Ort überprüft. Die Zuverlässigkeit der erhobenen Daten wird dadurch gesteigert . “ Der öffentliche Druck auf die Spitäler mit schlechten Werten, hat gezeigt , dass sie dringenden Handlungsbedarf haben ,dass entsprechende Stellungnahmen der Kantone und der Versicherern eingefordert wurden . Die Widerstände der Spitäler haben sich gelegt, als realisiert wurde das kein Spital geschlossen und die Qualität erheblich gestiegen ist .Was dagegen problematisch bleibt, ist der Vergleich mit Kliniken im Ausland. Denn vielerorts werden nur die im Spital aufgetretenen Wundinfektionen gezählt, während in der Schweiz auch spätere Infektionen in die Daten einfließen. Das führe dazu, dass die Infektionsraten an Schweizer Spitälern tendenziell höher seien als im Ausland, “ schreibt ANQ.
Im BAG-Bulletin werden in regelmäßigen Abständen . Infektionskrankheiten , der Schweiz wie Masern - Tuberkulose - Hepatitis A usw. veröffentlicht . (Quelle : Bundesamt für Gesundheit CH-3003 Bern (Schweiz) ) In Bayern gibt es vergleichbares nicht !
Fast jedes Spital in der Schweiz veröffentlicht einen leicht verständlichen Qualitätsbericht z.B. das Universitätsspital Zürich : Die erbrachten medizinischen Leistungen , Gesundheitstechnologien , Effizienz, Wirksamkeit, Patientensicherheit , Spitalhygiene ,Personalzufriedenheit , und Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität , werden transparent auf rund 70 Seiten aufzeigt .(Uni Zürich Seite 30- 40 ) (http://www.usz.ch/ueber-uns/seiten/jahresberichte.aspx)
In Bayern bzw. in Deutschland ist der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsbericht der Krankenhäuser für den Bürger unbrauchbar, weil fachsprachlich ausgerichtet und somit nicht wirklich öffentlich , es drängt sich die Annahme auf , dass vertuscht werden soll , in welchen Zustand die Krankenhäuser sind .
( Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) K2, , Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 19.2.2015 „ Wir haben keine exakten Zahlen „ )
Jahre lang berichten fast alle Medien von Hygienemängeln der Krankenhäusern in Deutschland und Bayern . Geändert hat sich nichts .
Während der Behandlung und Pflege gelangen Keime auf die Hände des Krankenhauspersonals. Die Übertragung von Keimen über die Hände des Krankenhauspersonals gilt als eine der Hauptursache für Krankenhaus - Infektionen. Eine korrekte Durchführung der Händehygiene ist deshalb entscheidend, um Übertragungen von multiresistenten Bakterien und Viren zu verhindern. Dazu kamen Stellenkürzungen beim Pflegepersonal, und das angesichts gleichzeitig steigender Patientenzahlen ( nicht zuletzt auch zusätzlich durch Flüchtlingszuzug), was zwangsläufig zu höheren Fehlerquoten führte .
Die Infektionsraten der Krankenhäuser werden nicht wie in der Schweiz systematisch erhoben , ausgewertet , veröffentlich . Der öffentliche Druck auf die Krankenhäuser mit schlechten Werten fehlt : Vertuschen geht vor Transparenz, daher werden weiter sehr viele Menschen an vermeidbaren Krankenhausinfektionen sterben müssen .
Der Fortbestand des Systems der Selbstverwaltung von Ärzten , Krankenkassen , Krankenhäusern ist in Frage zu stellen , wenn für schwer kranke Menschen (z.B.. mit Gehirnblutung ) gerade mal rund 35 Euro ( Laborkosten werden nicht übernommen ) für eine Notaufnahme den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt wird . Auf Grund des Fachärztemangel vor allen auf dem flachen Land sind die Notaufnahmen der Krankenhäuser überlaufen und zusätzlich unterfinanziert . Folge : schwer kranke Menschen werden möglicherweise nicht zeitnah behandelt , vermeidbare Folgekosten und Sterberaten steigen . In der Schweiz werden die vollen Kosten inklusive Laborkosten vom Kostenträger übernommen.
Die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml verteidigt die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen , glaubt , Bayern hätte eines der besten Gesundheitssysteme der Welt und will von Mängeln und dem jahrelangen Streit der Lobbyisten untereinander nichts wissen .
Immer öfter sind wichtige Medikamente in Klinikapotheken nicht vorrätig. Das betrifft unter anderem auch das wichtige Krebsmedikament Alkeran. Darauf hat die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bayerischen Landtag Kathrin Sonnenholzner SPD hingewiesen : " Die Unikliniken im Freistaat beklagen wöchentlich zwei bis drei entsprechende Fälle aus allen Bereichen. Auch kleinere Krankenhäuser melden regelmäßig Schwierigkeiten bei der Belieferung mit Medikamenten. Das ist nicht hinnehmbar, hier geht es oftmals um Leben und Tod", unterstreicht die SPD-Abgeordnete Kathrin Sonnenholzner .
Kommentar : Hier wird ein Missstand von Politiker beklagt , jedoch auch hier zeigt sich die Unfähigkeit der Politiker , den Mangel zu beseitigen und eines der reichsten Länder der Welt kann eine lückenlose Medikamenten - Versorgung der Bevölkerung nicht gewährleisten.
Anderes Beispiel :
Antibiotikaresistenzen gibt es, seit es Bakterien gibt . Durch die genetische Veränderungen der Bakterien kann die Wirkung von Antibiotika aufgehoben und an andere Bakterien weitergegeben werden. Dadurch breiten sich Resistenzen rasch aus. Immer häufiger werden in der Tierzucht sogenannte Reserve - Antibiotika verwendet, die für die Behandlung von Menschen überlebenswichtig sind.: Antibiotika -Präparate, die nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden sollen , die auch möglicherweise sehr hohe Nebenwirkungen haben . Durch den massiven Einsatz im Tierstall können sich auch gegen die Reserveantibiotika Resistenzen entwickeln – mit lebensgefährlichen Folgen für den Menschen.
Bei der einer der Fragenrunden an den Landtag , die Ministerien , an den Ministerpräsidenten usw. hat sich das übliche Muster wieder gezeigt .
Der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer wollte nicht persönlich antworten , und überwies die Fragen an das Bayerische Gesundheitsministerium .
Auf dem Parteitag 4.11. 2016 der CSU sprach Seehofer von : „ Politik müsse die gefühlte Ungerechtigkeit innerhalb der Bevölkerung aufnehmen und dürfe nicht an ihnen vorbeiregieren .Die Lebenswirklichkeit muss wieder ins Zentrum der Politik rücken. Wir stellen die kleinen Leute in den Mittelpunkt und nicht ins Abseits. “
Kommentar : Hat mit der Realität nichts zu tun .
Das bayerische Gesundheitsministerium zeigte eine umfangreiche Sammlung von Gesetzeswerken ,Vorschriften , Absichtserklärungen auf , die jedoch in der Praxis zu keinen Ergebnis führt .Vier Bayerische Ministerien plus Bundesministerium für Gesundheit beschäftigen sich mit Gesundheitsfragen in Bayern. Sie entwickeln zum Teil eine sinnlose Bürokratie : Schnittstellen die nicht zusammen arbeiten können , ein Zuständigkeits-Karussell, das viel Geld und Personal verschwendet , Spitzenbeamte, die den Eindruckt machten , fachlich den Fragen nicht gewachsen sein und immer mit Standradantworten wie Datenschutz und - man habe ja Gesetzte gemacht und müsse erst mal die Wirkung in der Praxis abwarten . Die Gesundpolitik beruht nicht auf Fakten ,Daten ,Transparenz wie in der Schweiz, sondern scheint auf den Interessen der Gesundheitswirtschafts - Lobbyisten aufgebaut zu sein .
Die CSU Fraktion im Landtag erklärte sich für Gesundheitsfragen als nicht zuständig.
Einzelne Landtagabgeordnete wie Dr. Thomas Goppel, MdL zeigten sich anfangs korporativ , dann schlug es in Gleichgültigkeit um. So wurde mir von Thomas Goppel :
„ Betriebsamkeit ist lobenswert, wenn sie nicht dazu da ist, geistige Windstille zu überlagern „ vorgeworfen .
Die SPD Fraktion : Der zuständige Gesundheitsfachmann war mit den Fragen überfordert.
Ergebnis dieser Politik sind nach Schätzung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene dass jährlich bis zu 40000 Menschen an Infektionen in Deutschland sterben , die sie sich in deutschen Krankenhäusern zugezogen haben.Für Bayern stehen keine Zahlen zur Verfügung .
Fazit : Unsere Demokratie ist möglicherweise auf die wirtschaftlichen Interessen der Gesundheits- Lobbyisten ausgerichtet , die kleinen Leute werden ins Abseits gestellt , das Gemeinwohl spielt keine Rolle .
Die Schweizer Demokratie ist von Transparenz , Offenheit , das öffentliche Ansprechen und Lösung der Probleme ausgerichtet . Für die Bayerischen Politiker ist die Gesundheitspolitik ein Passiv Thema . Fragen der Bürger sollen und werden nicht beantwortet , nur Belange der Gesundheitswirtschafts - Lobbisten werden von der Politik bearbeitet . Daher wird sich nichts ändern ,es wird weiter zu Beitragsteigerung der Krankenkassen führen , zu Qualitätsverschlechterung kommen , außer , wenn der Wähler dieses Gesundheits- System nicht mehr hinnimmt !
Das Bayexna Online Journal hat intensiv das Gespräch gesucht , Fragen gestellt , Alternativen z.B. der Schweiz aufgezeigt , auf Missstände aufmerksam gemacht , nicht den einfachen Weg der Hofberichterstattung gewählt , geerntet wurde die geistige Windstille der Politiker .
Foto : Städtisches Klinikum München GmbH
Namenverzeichnis :
Quelle : Gesundheitswirtschaft Fakten und Zahlen, Ausgabe 2015 - Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) - Universitätsspital Zürich - Swissnoso - http://www.usz.ch/ueber-uns/seiten/jahresberichte.aspx - http://www.bag.admin.ch/index.html?lang=de - BAG-Bulletin
Hintergrundsinformationen :
Von Thomas Goppel, CSU MdL 20.07.2016 Von iPad gesendet (siehe Bild) :
„ Sehr geehrter Herr Fröhlich,
Nachfragen wie die Ihre gewinnen an Freundlichkeit, wenn Sie meine Zwischennachricht wirklich zur Kenntnis nehmen. Da ist verdeutlicht, dass ich ohne eine Vorausbewertung durch die hier Zuständigen nicht vertiefend mit Ihnen debattieren will, zumal deshalb, weil die Erstzuständigkeit für grundsätzliche Gesundheitsfragen nicht auf Landes-, sondern der Bundesebene liegt. - Noch habe ich die Vorlage, die mich zu verorten hilft (nach Ihrem eigenständigen Fragepool), nicht in Händen. Wenn dieser Anlauf für Sie zu umständlich ist, bitte ich Sie, sich die nach Ihrer Ansicht richtigeren Gesprächspartner zu suchen . Betriebsamkeit ist lobenswert, wenn sie nicht dazu da ist, geistige Windstille zu überlagern.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Goppel, MdL „
Kommentar : Das war die endgültige Antwort zum Thema „ Wie kann die Qualität im Gesundheitswesen gesteigert werden „ von Goppel ( zuständig für Krankenhäuser sind die einzelnen Bundesländer z.B.. Bayern ) Als Volksvertreter ist er nicht in der Lage die Interessen der Bürger im Freistaat Bayern zu vertreten !
Was sagt das : - 09.08.2016 15:51 Uhr Pressestelle
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
„ Sehr geehrter Herr Fröhlich,
Herr Ministerpräsident Seehofer hat Ihre Anfrage zur Qualität im Gesundheit zuständigkeitshalber an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit der Bitte um Beantwortung übermittelt.
Bisher beruhen die Infektions- und Sterbezahlen auf Schätzzahlen. Genaue Angaben zu den Infektions- und Sterberaten in den Qualitätsberichten der einzelnen Krankenhäuser (s. oben) liegen nicht vor, eine Veröffentlichung ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Am 01.05.2016 ist die Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die epidemische Lage (IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung) in Kraft getreten. Durch die Erfassung bestimmter multiresistenter Erreger (MRE) bereits bei Auftreten im Einzelfall soll die frühzeitige Einleitung präventiver Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Erreger erfolgen. Die Berichterstattung des RKI auf der Grundlage der neuen Regelungen zur Meldepflicht bleibt abzuwarten. “
Was sagt : Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz 04.11.2016
“ Ihre Presseanfrage zum Datenschutz im Gesundheitswesen
Sehr geehrter Herr Fröhlich,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Bezugnahme auf unser Telefonat vom 02.11.2016 teile ich Ihnen Folgendes gerne auch per E-Mail mit:
Das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) ist auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch bayerische öffentliche Stellen anwendbar (s. Art. 2 Abs. 1 BayDSG).
Nach Art. 4 Abs. 1 BayDSG sind personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natürlicher Personen.
Daher ist das Bayerische Datenschutzgesetz bereits nicht anwendbar, wenn in einer Veröffentlichung durch eine bayerische öffentliche Stelle keine personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 BayDSG enthalten sind. Ob in veröffentlichten Qualitätsberichten Daten einem bestimmten Patienten oder einem bestimmten Arzt konkret zuordenbar sein können, hängt von den einzelnen Formulierungen und den konkreten Umständen im jeweiligen Fall ab. Meine Aufgabe besteht in der Kontrolle, ob sich bayerische öffentliche Stellen an die datenschutzrechtlichen Vorschriften halten. Meine Zuständigkeit erstreckt sich daher nicht auf das Universitätsspital Zürich und auch nicht auf bayerische Krankenhäuser in kirchlicher oder privater Trägerschaft.
Auf meiner Webseite (www.datenschutz-bayern.de) finden Sie im Bereich „Zuständigkeiten“ die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Datenschutzaufsichtsstellen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen „
Was sagt die : Bayern SPD Landtagsfraktion Pressestelle 27.06.2016 10:40 Uhr
„ Lieber Herr Frölich,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich an unseren parlamentarischen Berater Dr. Walter Rehberg weitergeleitet habe, der die gesundheitspolitische Sprecherin Kathrin Sonnenholzner berät.
Ihre Fragen beziehen sich sehr stark auf einen detaillierten Vergleich mit der Schweiz. Dr. Rehberg bedauert sehr, dass ihm dazu derzeit nicht ausreichende Informationen vorliegen.
Es tut mir sehr Leid, dass wir Ihnen diesmal nicht weiterhelfen können.Gerne tun wir dies ein anderes Mal.
Mit besten Grüßen “
Kommentar : Rehberg hätte sich sachkundig machen können , hatte möglicherweise keine Lust und wird vom Steuerzahler gut bezahlt .
Was sagt die : Alternative für Deutschland - Landesverband Bayern Landesfachausschuss Gesundheit Sprecher: 21.06.2016 14:53 Uhr
„Servus Herr Fröhlich,
Die Antwort, auf die Frage: warum Infektions- und Sterberaten der Krankenhäuser nicht bzw. in einer für den Laien nur schwer verständlichen Sprache veröffentlicht werden, liegt doch praktisch auf der Hand. Diese Zahlen sagen etwas über die Qualität und Einhaltung der hygienischen Standards in den Kliniken aus, und je nachdem wie diese Zahlen ausfallen, wird in der Öffentlichkeit deutlich, dass einen Klinik hier massive Defizite hat. Dass diese Information an die Öffentlichkeit kommt, soll verhindert werden.
Ein solches Verhalten ist absolut inakzeptabel! Patienten müssen einen vollkommen barrierefreien Zugang zu auch für Laien verständlichen Informationen erhalten. Das betrifft sowohl die genannten Infektions- und Sterberaten von Kliniken, als auch wissenschaftliche Informationen (z. B. Studien) über Arzneimittel, Medizinprodukte und alle sonstigen Behandlungsmethoden/Therapien. Es ist mir nicht verständlich, warum das Arzneimittelwerbegesetz zwischen Informationen für Fachkreise und Informationen für Laien unterscheidet. Die Begründung, dadurch solle Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verhindert werden, ist meines Erachtens nur ein Scheinargument.
Beste Grüße „
Was sagt die : Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag 21.06.2016 12:25 Uhr
„ Sehr geehrter Herr Fröhlich,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Juni 2016, in der Sie unter anderem den hohen Verbrauch von Antibiotika, die zunehmenden Antibiotika -Resistenzen sowie die Qualität und Wirtschaftlichkeit im deutschen Gesundheitssystem thematisieren.
Ich gebe Ihnen Recht - der breite Einsatz von Antibiotika und vor allem Reserveantibiotika in der landwirtschaftlichen Tierhaltung und der Humanmedizin führt zunehmend dazu, dass immer mehr Bakterien gefährlich werden und sich Antibiotika -Resistenzen entwickeln. Nicht nur der inzwischen gut bekannte MRSA- Keim , sondern vor allem die sogenannten multiresistenten gramnegativen Keime sind eine ernste Bedrohung. Diese Erreger sind sehr schwer zu behandeln, da sie oft gegen vier Antibiotikagruppen resistent sind und damit eine noch größere Herausforderung als der bekannte MRSA darstellen.
Die Bayerische Staatsregierung tut zu wenig, um diese gefährlichen multiresistenten Keime konsequent zu bekämpfen.Wir setzen uns seit langem sehr intensiv dafür ein, dass diese Entwicklung gestoppt wird.
Insbesondere kritisieren wir, dass wir keine aktuellen und verlässlichen Daten haben. Wie hoch die nosokomialen Infektionen in den Kliniken, oder in verschiedenen Abteilungen der Kliniken wirklich sind, ist strittig. Aus der Dokumentation kann man derzeit auch nicht entnehmen, ob sich die Patientin, oder der Patient in der Klinik oder schon vorher angesteckt hat.
Genauso unzureichend ist, dass die Empfehlungen der KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch Institut) und von LARE (der Landesgemeinschaft Multiresistente Erreger) bezüglich Screening auf multiresistente Keime bei Risikopatienten nicht einheitlich in bayerischen Kliniken umgesetzt werden. Problematisch finden wir auch, dass auf gramnegative multiresistente Keime, nur wenige Kliniken testen. Schon vor vier Jahren lag aber insbesondere hier die Mehrheit der positiven Befunde.
Leiter Abteilung Kommunikation, Pressesprecher
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Bayerischen Landtag „
Was sagt : Der Pressesprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
09.06.2016 12:58 Uhr
„ Sehr geehrter Herr Fröhlich,
diese und ähnliche Fragen hatten wir Ihnen bereits im Mai und im Oktober – auch über Herrn MdL Seidenath – beantwortet. Gerade wenn es um Details des Vollzugs im Gesundheitswesen geht, haben wir Sie auf das Bayerische Gesundheitsministerium verwiesen, dass auf wesentlich mehr Fakten und Zahlen als die Legislative zugreifen kann. Auch bei diesen Fragen bitten wir Sie, sich an das Gesundheitsministerium zu wenden. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße „
Was sagt : der Pressesprecher der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Datum: Fri, 08 May 2015 13:52
„ Sehr geehrter Herr Fröhlich,
nachfolgend sende ich Ihnen die Antworten von Herrn Bernhard Seidenath, dem Vorsitzenden des Arbeitskreises Gesundheit und Pflege der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Frage: Wäre die Einrichtung eines " Gesundheitsobservatorium “ nach dem Vorbild der Schweiz aus ihrer Sicht sinnvoll ?
Antwortvorschlag: Auf Antrag der CSU-Landtagsfraktion prüft Bayern derzeit die Einrichtung eines Gesundheitsdatenzentrums. Über unsere Fraktionsreserve haben wir 100.000 Euro für eine entsprechende Machbarkeitsstudie zur Verfügung gestellt. Die ersten Ergebnisse werden für den Herbst erwartet. Je nach Ergebnis der Machbarkeitsstudie könnten dort auch Daten wie die von Ihnen genannten Berücksichtigung finden. Näheres hierzu wird sich im Herbst 2015 sagen lassen.
Frage: Wäre die Veröffentlichung von Qualitätsberichten nach dem Vorbild der Uni Zürich aus ihrer Sicht sinnvoll ?
Antwortvorschlag: Eine benutzerfreundliche und möglichst objektive Information über die Qualität einer Einrichtung halte ich für sehr sinnvoll. Es liegt im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Einrichtungen, eine solche zu erstellen. Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Die Berichte sollen der Information von Patienten und Versicherten dienen sowie den einweisenden und im Anschluss an die Krankenhausbehandlung weiter betreuenden Ärzten und den Krankenkassen eine Orientierungshilfe bieten. Für Krankenhäuser eröffnen sie die Möglichkeit, Leistungen und Qualität darzustellen. Somit dient der Qualitätsbericht der Information und Transparenz auf dem Gebiet der Krankenhausbehandlung und kann zugleich für Krankenhäuser ein Wettbewerbsinstrument sein.
Lassen Sie mich an dieser Stelle aber daran erinnern, dass auch hier der Teufel im Detail steckt, wie sich aktuell an den sogenannten Pflege-Transparenzvereinbarungen (besser bekannt mit dem Schlagwort "Pflege-TÜV") zeigt. Aufgrund mangelnder Gewichtung der einzelnen Kriterien halte ich diese für einen Vergleich, der hierfür ja gerade ermöglicht werden soll, als wenig aussagekräftig. „
Kommentar : Frage zur Notaufnahme Krankenhäuser , zu Hygieneproblemen der Krankenhäuser usw. wurde nicht beantwortet .
Was sagt : der ANQ Nationaler Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken ( Schweiz ) 18.05.2016 23:29 Uhr
„ Sehr geehrter Herr Fröhlich
Der Erfolg unserer Organisation liegt wohl darin, dass die wichtigsten Akteure sich miteinander geeinigt haben und auch einen finanziellen Beitrag an die Qualitätsmessung und – Entwicklung sowie an die transparente Publikation leisten. Das heisst die Kantone (die Hoheit der Gesundheitsversorgung liegt bei ihnen), die Versicherer und die Spitäler in der Vertretung ihres Spitalverbandes.
Alle 26 Kantone haben sich verpflichtet, in den Leistungsvereinbarungen mit ihren Spitälern die ANQ-Messungen als Verpflichtung aufzunehmen, dazu gehört auch, die transparente Publikation. Die Versicherer haben die Verpflichtung zur Messung in den Tarifverträgen aufgenommen. Zudem wurden im Rahmen der Einführung von Swiss DRG die Tarifpartner vom Parlament verpflichtet, begleitende Qualitätskonzepte umzusetzen. Das Messprogramm des ANQ ist Teil dieses Konzeptes.
Wir stellen nun fest, dass über die Messergebnisse die Kantone vermehrt im Austausch mit ihren Spitälern sind und bei schlechten Werten, entsprechende Stellungnahmen einfordern. Auch bei den Versicherern stellen wir ähnliche Tendenzen fest.
Die Widerstände und auch die Ängste der Spitäler haben sich etwas gelegt, als realisiert wurde, dass sich die Welt auch nach der transparenten Veröffentlichung weiterdreht. Es wurde kein Spital geschlossen. Der sehr positive Effekt der Transparenz ist der Druck, der auf die Spitäler mit schlechten Ergebnissen kommt. Solche Spitälern haben dringenden Handlungsbedarf und müssen sich gegenüber der Öffentlichkeit positionieren und aufzeigen können, was sie gedenken zu tun. Umso besser dann, wenn es ihnen gelingt die Werte zu verbessern. Das ist letztendlich das Ziel.
Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen in Ihrer Arbeit weiter.
Besten Dank für Ihr Interesse und freundliche Grüsse „
Was sagt : Die Bayerische Krankenhausgesellschaft e. V. Leiter Stabsstelle Politik und Öffentlichkeitsarbeit 16.06.2016 Uhr 14:45
“ Im Krankenhausstrukturgesetz § 136 a , dass der Gemeinsame Bundesausschuss n seinen Richtlinien geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Hygiene in der Versorgung festlegt. Die Beschlüsse müssen bis 31.12.2016 erfolgen. Bereits zugängliche Erkenntnisse zum Stand der Hygiene in Krankenhäuser sind unverzüglich in die Qualitätsberichte aufzunehmen. So müssen jetzt auch Krankenhäuser leicht auffindbar ihren Qualitätsbericht auf der eigenen Internetseite veröffentlichen. Der G-BA hat auch einen Flyer mit Titel : „Müssen Sie ins Krankenhaus? Was die Qualitätsberichte der Krankenhäuser bieten und wie sie sich nutzen lassen“ veröffentlicht, so dass pateinetn hier Inforamtionen zur Suche erhalten. Hier sind noch weitere Informationen geplant.
Der Antibiotika-Verbrauch in Krankenhäusern wird (wie im Gesetz (s.u.) gefordert) erfasst, ausgewertet und angepasst. Dem Krankenhauspersonal muss das mitgeteilt werden und auf Nachfrage dem Gesundheitsamt)
- § 23 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG):
„… Daten zu Art und Umfang des Antibiotika-Verbrauchs [in Krankenhäusern] fortlaufend in zusammengefasster Form aufgezeichnet, unter Berücksichtigung der lokalen Resistenzsituation bewertet und sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich des Einsatzes von Antibiotika gezogen werden und dass die erforderlichen Anpassungen des Antibiotikaeinsatzes dem Personal mitgeteilt und umgesetzt werden. Die Aufzeichnungen nach den Sätzen 1 und 2 sind zehn Jahre nach deren Anfertigung aufzubewahren. Dem zuständigen Gesundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht in die Aufzeichnungen, Bewertungen und Schlussfolgerungen zu gewähren“.
Die Gesundheitsbranche in Deutschland, vor allem aber die deutschen Kliniken sparen seit vielen Jahren und arbeiten mit Nachdruck nachweislich und auch erfolgreich an Effizienz- und Produktivitätssteigerung. Ein Indiz hierfür ist z.B. der Rückgang der Verweildauer von Patienten in den Kliniken, die Zunahme der Patientenzahlen trotz sinkender Krankenhaus- und Bettenkapazitäten, die Zunahme der sog. Schwergrade der Patienten sowie die Altersstruktur und damit verbundenen Krankheiten, Diagnosen und Behandlungsmethoden. Unzählige gesetzliche Vorschriften, stringentes Management und engagierte Arbeit der vielen Beschäftigten im Gesundheitswesen und speziell im Krankenhaus sorgen für stete Verbesserungen und Effizienzsteigerungen. Zahlreiche Gutachten, Studien und andere Publikationen belegen dies eindrucksvoll.
Wir hoffen Ihren Wünschen hiermit in der gebotenen Kürze entsprochen zu haben und stehen für Fragen zur Verfügung.
Bitte betätigen Sie uns kurz per E-Mail den Eingang unserer Antworten. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. "